Die Veranstaltung zeigt die wichtigsten Änderungen im Energievertrieb durch die EnWG Novelle 2025/26 und durch die neuen Anforderungen im Wettbewerbsrecht. Das Energievertragsrecht bringt neue Vorgaben zu Widerruf, Kündigung und Vertragsinhalten. Weiterhin sind neben dynamischen Tarifen auch Festpreisverträge als Pflichtprodukt durch die Stromlieferanten vorzuhalten. Im Energiepreisrecht ändern sich Regelungen im Preisanpassungen sowie der Weitergabe von Umlagen, Abgaben und Steuern. Im Wettbewerbsrecht stehen insbesondere die neuen Regeln aus dem UWG für Nachhaltigkeitswerbung und Umweltaussagen im Mittelpunkt. Darüber hinaus wird der Rechtsrahmen für Kundenansprache und -rückgewinnung, Gewinnspiele und Kundenzufriedenheitsumfragen dargestellt.
Die vorgesehenen Themen entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Programm. Ihre Referenten Annett Heublein und Carsten Wesche sind Experten für Rechtsfragen im BDEW und haben langjährige Erfahrung sowie Beratungs- und Vortragspraxis.
Als Teilnehmer für dieses Seminar erwarten wir Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Technik, Netzplanung, -betrieb, -Instandhaltung oder auch Mitarbeiter der Abteilungen Recht, Versicherung/ Schadenbearbeitung, Leitungsauskunft.
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme an der Veranstaltung.