Die BDEW-Landesgruppe Norddeutschland hat zum Entwurf der schleswig-holsteinischen Landesregierung zur Änderung der Landeswasserschutzgebietsverordnung (LWSGVO) Stellung genommen.
Das vorgesehene Verbot PFAS-haltiger Pflanzenschutzmittel in Wasserschutzgebieten ist aus Sicht der Wasserwirtschaft ein wichtiger Schritt für den vorsorgenden Schutz der Trinkwasserressourcen. Aufgrund ihrer hohen Persistenz und Mobilität können PFAS langfristig im Wasserkreislauf verbleiben und Grund- und Rohwasserressourcen beeinträchtigen.
Die BDEW-Landesgruppe Norddeutschland spricht sich zugleich dafür aus, das vorgesehene Schutzniveau konsequenter auszugestalten. Insbesondere sollten Ausnahmen auf nachweislich unvermeidbare Einzelfälle beschränkt und regelmäßig überprüft werden. Zudem sollte geprüft werden, den räumlichen Anwendungsbereich künftig stärker an den tatsächlichen Einzugsgebieten der öffentlichen Trinkwassergewinnung auszurichten.
Die vollständige Stellungnahme steht nachfolgend zum Download zur Verfügung.
