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Musterverträge für Freileitungen mit Niedersächsischen Landesforsten

Anfang 2020 konnten mit den Niedersächsischen Landesforsten (NLF) einheitliche Muster für Gestattungsverträge für Freileitungen bis einschl. 60 kV vereinbart werden.

In den letzten Jahren hat die BDEW-Landesgruppe Norddeutschland mit den Niedersächsischen Landesforsten (NLF) Musterverträge für die Nutzung der Grundstücke der NLF zur Verlegung, Betrieb und Instandhaltung von Leitungen für die öffentliche Strom-, Gas- und Wasserversorgung verhandelt.

Nachdem bereits Musterverträge für den Bereich Strom Erdkabel (bis einschl. 60 kV), Erdgasleitungen (bis einschl. DN 300) und Wasser-/Abwasserleitungen bis einschl. (DN 400) abgeschlossen wurden, konnten Ende 2019 nun auch Musterverträge für Freileitungen bis einschl. 60 kV vereinbart und im Januar 2020 in Kraft gesetzt werden.

Die NLF haben ihre Forstämter angewiesen, bei neuen Leitungsvorhaben sowie bei der Umstellung von alten Verträgen für bestehende Leitungen, die nach einer Laufzeit von 30 Jahren durch die NLF aufgekündigt werden können, auf die neuen Vertragsmuster zurückzugreifen.

Eine Verlinkung zur Übersicht mit allen derzeit vereinbarten Musterverträgen finden Sie weiter unten auf dieser Seite unter "Link in diesem Dokument".

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