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Neue TREI-Verfahrensordnung für Schleswig-Holstein

Der Landes-Installateurausschuss Schleswig-Holstein hat eine neue Verfahrensordnung für den TREI-Sachkundenachweis beschlossen. Die neue Verfahrensordnung gilt ab dem 14. April 2021.

Grundlage für die Überarbeitung ist die durch den Bundes-Installateurausschuss verabschiedete Muster-Verfahrensordnung. Um eine bundesweit einheitliche Vorgehensweise für den Nachweis der erforderlichen Sachkunde zur Eintragung in das Installateurverzeichnis (Strom) zu unterstützen, wurde die Muster-Verfahrensordnung unverändert übernommen und mit Wirkung zum 14. April 2021 in Kraft gesetzt.

Für die Schulungsstätten, die TREI-Schulungen und -Prüfungen in Schleswig-Holstein anbieten, bilden die Regelungen der Verfahrensordnung die Grundlage für die Durchführung der abschließenden Sachkundeprüfung der Prüfungsteilnehmer.

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