Grundlage für die Überarbeitung ist die durch den Bundes-Installateurausschuss verabschiedete Muster-Verfahrensordnung. Um eine bundesweit einheitliche Vorgehensweise für den Nachweis der erforderlichen Sachkunde zur Eintragung in das Installateurverzeichnis (Strom) zu unterstützen, wurde die Muster-Verfahrensordnung unverändert übernommen und mit Wirkung zum 14. April 2021 in Kraft gesetzt.
Für die Schulungsstätten, die TREI-Schulungen und -Prüfungen in Schleswig-Holstein anbieten, bilden die Regelungen der Verfahrensordnung die Grundlage für die Durchführung der abschließenden Sachkundeprüfung der Prüfungsteilnehmer.