Die Landes-Installateurausschüsse Niedersachsen / Bremen (Strom und Gas/Wasser) haben eine spartenübergreifende Mustervereinbarung zum Umgang mit nicht fachgerecht ausgeführten Arbeiten von Installationsunternehmen abgestimmt.
In Bezug auf die Eintragung eines Installationsunternehmens in das Installateurverzeichnis sehen sowohl die „Grundsätzen für die Zusammenarbeit (Strom)“ als auch die „Richtlinien für den Abschluss von Verträgen mit Installationsunternehmen (Gas / Wasser)“ bei wiederholten Installationsmängeln in letzter Konsequenz die Löschung der Eintragung vor. Bislang ist jedoch kein konkretes Verfahren zum Umgang mit nicht fachgerechten Arbeiten von eingetragenen Installationsunternehmen beschrieben worden. Mithilfe der Mustervereinbarung wird ein transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren geregelt.
Das Verfahren beschreibt verschiedene Eskalationsstufen und die daraus folgenden Konsequenzen für eingetragene Installationsunternehmen, die Arbeiten an Kundenanlagen mit Mängeln und mithin nicht fachgerecht ausgeführt haben.
Die Landes-Installateurausschüsse in Niedersachsen und Bremen empfehlen den Bezirks-Installateurausschüssen im Strombereich bzw. den Orts-Installateurausschüssen im Bereich Gas/Wasser die Mustervereinbarung anzuwenden. Das Verfahren kann hier auf lokaler Ebene in beidseitigem Einvernehmen zwischen Handwerk und VU beschlossen und seitens des EVU / WVU für alle eingetragenen Installateure diskriminierungsfrei angewendet werden. Dabei ist zu betonen, dass es sich um eine unverbindliche Empfehlung handelt und eine individuelle Anpassung der Mustervereinbarung auf spezifische Gegebenheiten vor Ort möglich ist.
Bei Fragen oder Anmerkungen können Sie sich gerne an den jeweiligen Ansprechpartner des betreffenden Landes-Installateurausschusses wenden (Kontakt siehe rechts):
LIA Gas/Wasser Nds./HB: Herr Kaiser
LIA Strom Nds./HB: Herr Kampsen