In Schleswig-Holstein tritt in zwei Wochen die novellierte Landesdüngeverordnung in Kraft. Damit verbunden ist auch eine Anpassung der „roten Gebiete“, die als mit Nitrat belastet gelten und in denen besondere Vorgaben für die Reduzierung der Belastungen gelten. Diese nun bereits im Vorgriff auf die neue Verordnung veröffentlichte Nitratkulisse weißt eine deutliche Reduzierung der Flächen aus, die die BDEW-Landesgruppe Norddeutschland als Rückschritt für den vorsorgenden Grundwasserschutz bewertet.
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