Die Bereitstellung von Löschwasser aus dem Trinkwasserversorgungsnetz erfolgt im Spannungsfeld zwischen der kommunalen Pflicht zur Sicherstellung des Brandschutzes und der Verantwortung der Wasserversorgungsunternehmen (WVU) für eine sichere Trinkwasserversorgung. Während die Kommune für ein ausreichendes Löschwasserdargebot verantwortlich ist, kann ein WVU Löschwasser nur im Rahmen seiner technischen Möglichkeiten bereitstellen. Dafür sind klare vertragliche Regelungen notwendig, die Mengen, Kosten und Haftung eindeutig festlegen. Das Handeln des WVU wird dabei nicht nur in diesem Zusammenhang, sondern grundsätzlich auch durch seine gesetzliche Haftung sowie die Haftungsregelungen der AVBWasserV geprägt. Der aktuelle Rechtsrahmen sowie Urteile und Erfahrungen aus der Praxis können dabei helfen, pragmatische und rechtssichere Lösungen zu finden.
Die vorgesehenen Themen entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Programm. Ihre Referenten Annett Heublein und Carsten Wesche sind Experten für Rechtsfragen im BDEW und haben langjährige Erfahrung sowie Beratungs- und Vortragspraxis.
Als Teilnehmer für dieses Seminar erwarten wir Fach- und Führungskräfte aus dem Bereich der Trinkwasserversorgung sowie deren Mitarbeiter und auch aus den Bereichen Recht und Schadenbearbeitung.
Sollten Sie nicht der richtige direkte Kontakt im Unternehmen sein, dann geben Sie diese Einladung gerne in Ihrem Hause an die entsprechenden Fachbereiche weiter.
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme an der Veranstaltung.