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Trinkwasserschutz und Landwirtschaft gemeinsam denken

Die BDEW-Landesgruppe Norddeutschland hat sich an der schriftlichen Anhörung des Umwelt- und Agrarausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtags zum Bericht der Landesregierung „Schutz landwirtschaftlicher Nutzflächen vor pauschaler Flächenstilllegung“ (Drucksache 20/4500) beteiligt. Im Rahmen der Anhörung war die BDEW-Landesgruppe aufgefordert, die Sicht der Wasserwirtschaft einzubringen.

In unserer Stellungnahme sprechen wir uns gegen pauschale Flächenstilllegungen aus und setzen uns zugleich für einen wirksamen vorsorgenden Schutz der Trinkwasserressourcen ein. Dabei sollte der Blick nicht allein auf die bestehenden Wasserschutzgebiete gerichtet werden. Während diese rund 3,6 Prozent der Landesfläche umfassen, erstrecken sich die Einzugsgebiete der öffentlichen Trinkwassergewinnung auf rund 12 Prozent. Für den langfristigen Ressourcenschutz ist es deshalb wichtig, auch diese Gebiete in den Blick zu nehmen und notwendige Schutzmaßnahmen an den konkreten Risiken und den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort auszurichten. 

Landwirtschaftliche Nutzung und Trinkwasserschutz sollten deshalb nicht gegeneinander ausgespielt, sondern gemeinsam gedacht werden. Neben klaren und praktikablen Anforderungen kommt es vor allem auf Beratung, Monitoring und eine enge Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft an. Freiwillige Kooperationen können dazu beitragen, den Schutz der Trinkwasserressourcen gezielt an den jeweiligen Bedingungen vor Ort auszurichten und gleichzeitig die landwirtschaftliche Nutzung möglichst zu erhalten. Damit solche Ansätze dauerhaft funktionieren, braucht es auch eine verlässliche Finanzierung. Die BDEW-Landesgruppe setzt sich daher dafür ein, einen deutlich größeren Anteil der Einnahmen aus der Landeswasserabgabe für den vorsorgenden Grund- und Trinkwasserschutz einzusetzen. 

Die vollständige Stellungnahme mit unseren Positionen und Empfehlungen finden Sie hier zum Download:

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