Der Landes-Installateurausschuss Strom Niedersachsen/Bremen, der Landes-Installateurausschuss Strom Mecklenburg-Vorpommern sowie der Landes-Installateurausschuss Strom Schleswig-Holstein haben jeweils eine neue Fassung der Verfahrensordnung für den Sachkundenachweis für den Anschluss elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz („TREI-Sachkundenachweis“) beschlossen.
Im Vergleich zur bisherigen Fassung hat sich lediglich die Vorgabe der maximal zulässigen Anzahl an Wiederholungsprüfungen geändert (Abschnitt 6). Die Beschränkung auf bislang maximal drei Wiederholungsprüfungen entfällt künftig. Dies entspricht einer Empfehlung, die der Bundes-Installateurausschuss ausgesprochen hat.
Die neuen Fassungen gelten ab dem 1. Juli 2023 (Niedersachsen / Bremen) bzw. ab dem 1. August 2023 (Schleswig-Holstein). Für Mecklenburg-Vorpommern wurde die Verfahrensordnung rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt.
Die neuen TREI-Verfahrensordnungen stehen am Ende dieser Seite im Downloadbereich zur Verfügung.