Für Installationsunternehmen ist es auf Grund der ständigen technischen Entwicklung erforderlich, sich über die allgemein anerkannten Regeln der Technik bei der Errichtung, Erweiterung, Änderung, Instandhaltung und Inbetriebsetzung von elektrischen Anlagen mit Anschluss an das Niederspannungsnetz kontinuierlich weiterzubilden.
Aus diesem Grund hat der Bundes-Installateurausschuss in die „Grundsätze für die Zusammenarbeit von Netzbetreibern und Elektrotechniker-Handwerk bei Arbeiten an elektrischen Anlagen gemäß Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)“ neue Fortbildungspflichten aufgenommen.
Neue Fortbildungspflichten für Verantwortliche Elektrofachkräfte
Demnach sollte jede Verantwortliche Elektrofachkraft innerhalb der Gültigkeitsdauer des Installateurausweises (also i.d.R. innerhalb von 5 Jahren) an mindestens zwei geeigneten Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen. Diese Fortbildungspflichten werden in Niedersachsen/Bremen zeitlich gestaffelt eingeführt. Der Nachweis über die Teilnahme an diesen Fortbildungen ist nach den Empfehlungen des Bundes-Installateurausschusses Voraussetzung für die Verlängerung des Installateurausweises.
Anforderungen an die Fortbildungsmaßnahmen
Geeignete Fortbildungsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der Eintragungsvoraussetzungen in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers („AEIN-Schulungen“) werden regelmäßig von den örtlichen Innungen angeboten:
https://www.eh-nb.de/landesinnungsverband/innungen.html
Zur Erhöhung der Schulungskapazitäten bietet das BFE Oldenburg ergänzend AEIN-Schulungen an. Selbstverständlich können Sie auch Fortbildungsangebote anderer Anbieter nutzen, solange die Schulungsinhalte gleichwertig sind und den Empfehlungen des Bundes-Installateurausschusses entsprechen. Die empfohlenen Schulungsinhalte veröffentlicht der Bundes-Installateurausschuss jährlich aktualisiert auf folgender Internetseite:
https://www.bdew.de/energie/installateurverzeichnis-stromgaswasser/
Empfehlung: Frühzeitige Anmeldung bei geeigneten Schulungen
Um die Verlängerung des Installateurausweises schnell durchführen zu können, ist den daher dringend zu empfehlen, dass verantwortliche Fachkräfte rechtzeitig vor Ablauf des Ausweises an geeigneten Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen.