Das vom Landes-Installateurausschuss Schleswig-Holstein bestimmte Verfahren gilt für den Nachweis der fachlichen Qualifikation von Antragstellern, die eine Eintragung in das Installateurverzeichnis Strom des örtlich zuständigen Netzbetreibers beantragen und denen der geforderte Nachweis der fachlichen Qualifikation nach §13 Abs. 2 Satz 4 NAV fehlt.
Davon umfasst sind in der Regel Antragsteller, die nicht über einen Meistertitel im Elektrotechniker-Handwerk verfügen. Diese Personen können den „Sachkundenachweis für den
Anschluss elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz“ absolvieren (TREI-Sachkundenachweis).
Lehrgänge zum TREI-Sachkundenachweis führen die von den Landes-Installateurausschüssen benannten und vom Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) autorisierten Schulungsstätten durch. Eine Liste lässt sich über die Internetseiten des ZVEH einsehen:
https://www.zveh.de/die-e-handwerke/e-handwerke-und-netzanschluss/trei.html
Die TREI-Verfahrensordnung des Landes-Installateurausschuss Schleswig-Holstein können Sie im Downloadbereich am Ende der Seite einsehen.