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Änderung Verfahrensordnung Sachkundenachweis TREI Niedersachsen/Bremen

Auf seiner letzten Sitzung im März 2017 hat der Landes-Installateurausschuss Niedersachsen/Bremen Änderungen an der Verfahrensordnung "Sachkundenachweis für den Anschluss elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz" beschlossen.

Möchte ein Elektroinstallateur in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen werden, so hat er zuvor den Nachweis zu erbringen, dass er über die fachliche Befähigung zur ordnungsgemäßen Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung elektrischer Anlagen am Niederspannungsnetz verfügt. In der Regel legt der Antragsteller hierzu das Zeugnis über die erfolgreich bestandene Meisterprüfung im Elektrotechnikerhandwerk vor.

Sollte er kein Elektrotechnikermeister sein, so besteht die Möglichkeit die erforderliche fachliche Befähigung über den sogenannten „Sachkundenachweis für den Anschluss elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz“ nachzuweisen. Das Verfahren zur Erlangung dieses Sachkundenachweises wird vom Landes-Installateurausschuss bestimmt und in einer Verfahrensordnung beschrieben. In Niedersachsen bieten derzeit drei Schulungsstätten Vorbereitungskurse für den Sachkundenachweis an (TREI-Schulungen).

Auf seiner letzten Sitzung im März 2017 hat der Landes-Installateurausschuss Niedersachsen/Bremen einige kleinere Änderungen an der Verfahrensordnung „Sachkundenachweis für den Anschluss elektrischer Anlagen“ an das Niederspannungsnetz beschlossen. Dabei handelt es sich um eine Reihe kleinerer Anpassungen und Klarstellungen. So kann der Sachkundenachweis künftig dreimal statt bislang zweimal wiederholt werden und es wurde klargestellt, dass die Prüfung in deutscher Sprache durchgeführt wird.

Die überarbeitete Verfahrensordnung gilt seit dem 01.04.2017.

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