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TREI-Verfahrensordnung Schleswig-Holstein 2024

Der Landes-Installateurausschuss Strom Schleswig-Holstein hat eine neue Fassung der Verfahrensordnung für den TREI-Sachkundenachweis veröffentlicht.

Im Rahmen der Sitzung des Landes-Installateurausschusses Strom Schleswig-Holstein im März 2024 wurde eine neue Fassung der Verfahrensordnung für den TREI-Sachkundenachweis beschlossen.

Mit der neuen Fassung werden die Änderungen umgesetzt, die vom Bundes-Installateurausschuss empfohlen worden sind. Dabei handelt es sich im Vergleich zur letzten Fassung aus 2023 um eine kleinere Überarbeitung der Vorgaben für die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses. Bislang war vorgesehen, dass das Prüfungsgremium aus jeweils mindestens einem Vertreter des Handwerks, der Netzbetreiber sowie der Schulungsstätte bestehen musste.

Da es in den letzten Monaten Schwierigkeiten gab, Nachbesetzungen in den Prüfungsausschüssen vorzunehmen, bedurfte es einer Flexibilisierung dieser starren Regelung. So ist die Vorgabe künftig als „SOLL“-Bestimmung formuliert. D.h. in Ausnahmefällen wäre auch eine andere personelle Zusammensetzung des Prüfungsausschusses möglich.

Weitere Änderungen gab es nicht. Die neue Fassung steht am Ende dieser Seite zum Download zur Verfügung.

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