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TREI-Verfahrensordnung Mecklenburg-Vorpommern 2024

Der Landes-Installateurausschuss Strom Mecklenburg-Vorpommern hat eine neue Fassung der Verfahrensordnung für den TREI-Sachundenachweis veröffentlicht.

Im Rahmen der Sitzung des Landes-Installateurausschusses Strom Mecklenburg-Vorpommern im Mai 2024 wurde  eine neue Fassung der Verfahrensordnung für den TREI-Sachundenachweis beschlossen.

Mit der neuen Fassung werden die Änderungen umgesetzt, die vom Bundes-Installateurausschuss empfohlen worden sind. Dabei handelt es sich im Vergleich zur letzten Fassung aus 2023 um eine kleinere Überabreitung der Vorgaben für die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses. Bislang war vorgesehen, dass das Prüfungsgremium aus jeweils mindestens einem Vertreter des Handwerks, der Netzbetreiber sowie der Schulungsstätte bestehen musste.

Da es in den letzten Monaten Schwierigkeiten gab, Nachbesetzungen in den Prüfungsausschüssen vorzunehmen, bedurfte es einer Flexibilisierung dieser starren Regelung. So ist die Vorgabe künftig als „SOLL“-Bestimmung formuliert. D.h. in Ausnahmefällen wäre auch einer andere personelle Zusammensetzung des Prüfungsausschusses möglich.

Weitere Änderungen gab es nicht. Die neue Fassung steht am Ende dieser Seite zum Download zur Verfügung.

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