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Informationen zum Corona-Virus in Norddeutschland

Zusammenstellung wichtiger Information und Links der norddeutschen Länder zur COVID-19-Pandemie

Inhaltsübersicht

  1. BDEW-Sonderseite um Corona-Virus
  2. Informationen aus den norddeutschen Bundesländern
  3. "Kontaktstelle sichere Lieferketten" in Niedersachsen
  4. Empfehlungen der Landesregierung Schleswig-Holstein zu Trinkwasserinstallationen
  5. Folgeerlass des Gesundheitsministeriums Schleswig-Holstein zu Umfang und Häufigkeit von Trinkwasseruntersuchungen
  6. Klarstellung zum Anspruch auf Notbetreuung in Niedersachsen
  7. Allgemeinverfügung zum Arbeitsgesetz des Sozialministeriums Niedersachsen
  8. Musterbescheinigung des Landes Schleswig-Holstein für Anspruch auf Priorisierung bei Schutzimpfung
  9. Corona-Dachboard Niedersachsen

     

  10.  

BDEW begleitet Mitglieder und Behörden in der Coronakrise

Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen des öffentlichen Lebens wie im geschäftlichen Alltag haben die Arbeit unserer Mitgliedsunternehmen wie auch unsere Tätigkeiten sowie Schwerpunkte im Verband in den vergangenen Wochen deutlich geprägt. Der BDEW hat dabei auf Bundesebene wie auch in den norddeutschen Ländern eine wichtige Rolle in der Vermittlung der besonderen Herausforderungen für die Energiewirtschaft übernommen – die von der Sicherstellung von Hygienemaßnahmen bis hin zu Fragen der Kindernotbetreuung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von KRITIS-Unternehmen reicht.

Einen zentralen, stets aktualisierten Überblick zur Situation der Energie- und Wasserwirtschaft während der Corona-Pandemie bieten die entsprechenden BDEW-Lageberichte, die auch seitens der Behörden sowie der Bundes- und Landespolitik stark nachgefragt werden. Darüber hinaus hat der BDEW für seine Mitglieder auch eine Telefonhotline zu Fragen rund um die Corona-Pandemie eingerichtet.

Sie finden alle zusätzlichen Informationsangebote des BDEW auf der eigens eingerichteten Sonderseite:

https://www.bdew.de/plus/corona/

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Informationen aus den norddeutschen Bundesländern

Auch in Norddeutschland begleitet die Landesgruppe das Thema Corona intensiv und im engen Austausch mit den Fachbehörden. Hier konnten wir in den letzten Wochen auch einige für die Branche positive Regelungen anstoßen, wie den Einbezug der Energie- und Wasserwirtschaft in die Anspruchsberechtigung für die Notbetreuung in Niedersachsen sowie für die vereinfachten Vergaberegeln für Sektorenauftraggeber während der Corona-Pandemie (s. a. ► Stellungnahme zur Niedersächsischern Wertgrenzenverordnung).

Die norddeutschen Länder haben jeweils eigene Webseiten eingerichtet, die zum Sachstand einzelner Regelungen informieren und eine Übersicht zu den entsprechenden Landesverordnungen und Erlassen geben:

 

Bremen:

https://www.bremen.de/corona

 

Hamburg:

https://www.hamburg.de/coronavirus/

 

Mecklenburg-Vorpommern:

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Aktuelles--Blickpunkte/Wichtige-Informationen-zum-Corona%E2%80%93Virus

 

Niedersachsen:

https://www.niedersachsen.de/Coronavirus

 

Schleswig-Holstein:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/coronavirus_node.html

 

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Niedersachsen richtet „Kontaktstelle sichere Lieferketten“ ein

Das niedersächsische Wirtschaftsministerium hat eine Kontaktstelle für Unternehmen eingerichtet, die bedingt durch die Corona-Pandemie von Unterbrechungen internationaler Lieferketten betroffen sind bzw. sein könnten. Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie unter:

https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/wirtschaftsministerium-richtet-kontaktstelle-lieferketten-ein-187820.html

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Empfehlungen des Landes Schleswig-Holstein zum Umgang mit Trinkwasserinstallationen während und nach längerem Stillstand aufgrund der Corona-Pandemie

In Schleswig-Holstein hat sich eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe zur Durchführung einer Studie und zur Erarbeitung von Empfehlungen zum Umgang mit Trinkwasserinstallationen während und nach längerem Stillstand aufgrund der Corona-Pandemie gebildet. Ziel ist die Information und Sensibilisierung von Betreibern (auch die wenig organisierten wie Inhaber von kleinen Fitnessstudios, Vermieter einer Ferienwohnung u. ä.), mit welchen Maßnahmen sie für die Zeit der Schließung ihrer Einrichtungen und bei Wiederinbetriebnahme das Erkrankungsrisiko durch Keime und insbesondere durch Legionellen minimieren können.

Für die Erarbeitung der Empfehlungen hat sich eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe „TrinkwasserHYGIENE während der Corona-Pandemie in Schleswig-Holstein“ gebildet. In der AG sind neben Experten aus dem Medizinaluntersuchungsamt des UKSH und einem Gesundheitsamt Experten aus den Bereichen Gebäudemanagement, Strategieberatung und der operativen Ebene vertreten.

  • Empfehlung für Betreiber zum Umgang mit Trinkwasserinstallationen nach längerer Schließzeit
  • Empfehlungen für Nutzer zum Umgang nach Stagnation von Trinkwasser
  • Empfehlungen zum Umgang mit Trinkwasserinstallationen während der Corona-Pandemie

Die Empfehlungen und Informationen zur Studie sind auch auf den Internetseiten der Landesregierung veröffentlicht:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/T/trinkwasser/trinkwasserinstallation_Corona.html

 

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Folgeerlass des Gesundheitsministeriums Schleswig-Holstein zu Umfang und Häufigkeit von Trinkwasseruntersuchungen

Aufgrund der weiterhin außergewöhnlichen Lage im Zusammenhang mit der Ausbreitung des neuen Coronavirus SARS-CoV-2 hat das Gesundheitsministerium Schleswig-Holsteins einen Folgeerlass mit Hinweisen zu Umfang und Häufigkeit der Untersuchungen von Trinkwasser in einem Versorgungsgebiet veröffentlicht. Dies ist nötig gewesen, da der Erlass vom 17. März 2020 bzgl. Trinkwasseruntersuchungen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des neuen Coronavirus SARS-CoV-2 bis zum 19. April 2020 befristet war.

Der Folgeerlass wurde am 20.04.2020 den Gesundheitsämtern in Schleswig-Holstein und den auf der Landesliste gelisteten zugelassenen Trinkwasser-Untersuchungsstellen zur Verfügung gestellt. Das Schreiben ist außerdem im Internetauftritt unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/T/trinkwasser.html veröffentlicht.

  • Folgeerlass des Gesundheitsministeriums Schleswig-Holstein

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Klarstellung zum Anspruch auf Notbetreuung in Niedersachsen

Mit Blick auf die fortgesetzten Schließungen von Kindertagesstätten und Schulen zur Eindämmung der COVID 19-Pandemie erreichten uns mehrere Nachfragen zum Sachstand bzgl. der Notbetreuungsmaßnahmen. Hier war Niedersachsen bzgl. der Anspruchsberechtigung für die Energie- und Wasserwirtschaft bei der Verkündung der ersten Maßnahmen leider nicht eindeutig, was z. T. zu Unsicherheiten bei der Umsetzung in den Landkreisen und Städten geführt hatte. Die Landesregierung hat auf die Vorschläge der BDEW-Landesgruppe Norddeutschland reagiert und den Einbezug der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Versorgungswirtschaft als „Berufszweige von allgemeinem öffentlichen Interesse“ klargestellt. Die entsprechenden Regelungen finden Sie unter folgenden Links.

Notbetreuung in Kindertagesstätten:

https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/basisinformationen_zu_covid_19_corona/fragen_und_antworten_zu_einrichtungsschliessung_und_notbetreuung_fur_kindertageseinrichtungen/fragen-und-antworten-zu-einrichtungsschliessung-und-notbetreuung-fur-kindertageseinrichtungen-186238.html

Notbetreuung in Schulen:

https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/basisinformationen_zu_covid_19_corona/fragen_und_antworten_zu_einrichtungsschliessung_und_notbetreuung_fur_schulen/fragen-und-antworten-zu-einrichtungsschliessung-und-notbetreuung-fur-schulen-186236.html

 

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Allgemeinverfügung zum Arbeitsgesetz des Sozialministeriums Niedersachsen

Das Sozialministerium hat am 28.10.2020 eine Allgemeinverfügung zur Durchführung des Arbeitszeitgesetzes veröffentlicht, die in Arbeitsbereichen, die besonders mit der Bewältigung der Corona-Pandemie konfrontiert sind, Ausnahmen vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit und eine Erhöhung der zulässigen Wochenarbeitszeit auf maximal 60 Stunden ermöglicht:

https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/allgemeinverfugung-zum-arbeitszeitgesetz-194141.html

 

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Musterbescheinigung des Landes Schleswig-Holstein für Anspruch auf Priorisierung bei Schutzimpfung

Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat ein Musterformular zum Download zur Verfügung gestellt, mit dem Arbeitgeber ihren berechtigten mitarbeitern bescheinigen können, dass sie gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 5 CoronaImpfV als Kernschlüsselpersonal Anspruch auf Priorisierung bei der SARS-Cov-2-Schutzimpfung haben.

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VIII/_startseite/Artikel_2020/_Informationen_Impfzentren/Downloads/Berechtigungsschein_Berufstaetigkeit_Prio3.pdf?__blob=publicationFile&v=8

Mit dem ausgefüllten Formular kann der Nachweis geführt werden, dass der entsprechende Mitabreiter Anspruch auf Impfung innerhalb der Prioritätsgruppe 3 hat.

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Corona-Dashboard Niedersachsen

Die Landesregierung Niedersachsen bietet mit einem eigenen Corona-Dashboard ein tagesaktuelles und interaktives Informationsangebot zum Corona-Geschehen niedersachsenweit und in den einzelnen Landkreisen und Kreisfreien Städten. Neben Informationen zum Infektionsgeschehen liefert das Dashboard Informationen zum Stand der Impfkampagne und zu der Auslastung der Intensivstationen.

Corona-Dashboard Niedersachsen ist unter folgender URL aufrufbar: https://t1p.de/mz5d

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