Grundlage für die Überarbeitung ist die durch den Bundes-Installateurausschuss verabschiedete Muster-Verfahrensordnung. Um eine bundesweit einheitliche Vorgehensweise für den Nachweis der erforderlichen Sachkunde zur Eintragung in das Installateurverzeichnis (Strom) zu unterstützen, wurde die Muster-Verfahrensordnung unverändert übernommen und mit Wirkung zum 1. Oktober 2020 in Kraft gesetzt.
Für die Schulungsstätten, die TREI-Schulungen im Geltungsbereich (in Niedersachsen und Bremen) anbieten, bilden die Regelungen der Verfahrensordnung die Grundlage für die Durchführung der abschließende Sachkundeprüfung der Prüfungsteilnehmer.